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Templin. In der Nacht von Samstag, dem 03.01.2026 zu Sonntag, dem 04.01.2026 verübten bislang unbekannte Täter zwischen 03:00 Uhr und 04:00 Uhr südlich von Templin (Landkreis Uckermark) an der Wohnanschrift des Beauftragten zur Bekämpfung des Antisemitismus im Land Brandenburg, einen Brandanschlag auf ein dort befindliches Nebengebäude.
Ein am Tatort durch die Täter hinterlassenes Symbol deutet darauf hin, dass der Angriff in direktem Zusammenhang mit dem politischen Amt des Geschädigten steht. Es wurden Ermittlungen wegen besonders schwerer Brandstiftung gemäß § 306b StGB, i.V.m. §§ 86a StGB, 123 StGB, 303 StGB eingeleitet. Die Ermittlungen hierzu werden durch die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg geführt.
Die bisherigen Ermittlungen der Polizei deuten darauf hin, dass die Täter mit einem PKW in Tatortnähe gelangten und sich mit diesem nach der Tatausführung auch von dort wieder entfernten.
In der Tatnacht herrschten Temperaturen von ca. minus 8 Grad Celsius sowie Schneefall. Die Straßenverhältnisse waren aufgrund des andauernden Schneefalls entsprechend schlecht. Angesprochen sind daher vor allem auch Jagdpächter, mobile Pflegedienste sowie Angestellte von Straßenräumdiensten.
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